Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) begrenzt den zulässigen Energiebedarf von beheizten oder klimatisierten Gebäuden. Diese „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“ definiert Vorgaben an den Wärmedämmstandard der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik.

Was versteht man unter EnEV?

Die EnEV ist ein Instrument der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung auf Basis des Energieeinsparungsgesetzes. Sie verringert schrittweise den Energieverbrauch und hilft damit, die Energiekosten zu senken. Die Verordnung errechnet nicht nur die Energiemenge, die ins Haus geliefert wird, sondern berücksichtigt auch, welche Umweltwirkungen die genutzten Energieträger wie Öl, Gas, Sonne etc. haben (Primärenergiebilanz).

Die letzte Novelle der Energieeinsparverordnung die Anfang Mai 2014 in Kraft getreten ist, enthält unter anderem eine höhere Neubauanforderungen, die zum 1. Januar 2016 wirksam geworden ist: Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten wird um durchschnittlich 25 Prozent und der Wert für die Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt. Die energetischen Anforderungen an Neubauten sind seit dem 1. Januar 2016 entsprechend strenger.

Das ist neu beim Energieausweis

Neu beim Energieausweis ist vor allem die obere Skaleneinteilung auf dem Tacho der wie schon vorher einen Farbverlauf von grün nach rot zeigt. Je nach Endenergiebedarf des Gebäudes werden nun Gebäudeeffizienzklassen auf Grundlage der Endenergie von A+ bis H zugeordnet.

Zudem sind mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 bei Vermietung und Verkauf von Immobilien Angaben zu energetischen Kennwerten (Endenergiebedarf oder –verbrauch, etc.) in Immobilienanzeigen Pflicht. Bei Besichtigungsterminen muss der Energieausweis zudem vorgelegt und zu Vertragsabschluss übergeben werden.

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