Alle Heizungen aus unseren Kategorien Metall Infrarotheizung IMP, ESG Glas Infrarotheizung IGP, Spiegel Infrarotheizungen ICSP, sowie Motiv Infrarotheizungen IDGP verfügen wieder über das neue deutsche TÜV Zertifikat vom TÜV Süd.
Schon in der Vergangenheit haben wir bei unseren Infrarotheizungen Wert auf das GS-Zeichen des TÜV Süd gelegt und werden Ihnen auch in Zukunft weiterhin Sicherheit garantieren.
Was bedeutet ein TÜV Zertifikat genau?
Insbesondere bei Infrarotheizungen gibt es zahlreiche verschiedene Zertifikate und Siegel, die zum Teil leider sehr wenig über das Produkt aussagen. Verpflichtend für alle elektronischen und elektrischen Geräte ist das so genannte CE-Kennzeichen. Das CE-Kennzeichen basiert auf einer EU-Richtlinie und gilt deswegen für alle europäischen Infrarotheizungen. Allerdings werden die Produkte dabei nicht überprüft. Das CE-Kennzeichen stellt lediglich die Versicherung des Herstellers (oder desjenigen, der die Infrarotheizung in den europäischen Handel bringt) dar, dass EU-Normen und -Richtlinien eingehalten werden. Der Hersteller muss dies in eigener Verantwortlichkeit prüfen. Ob dies auch tatsächlich der Fall ist, kann durch das CE-Kennzeichen jedoch nicht garantiert werden. Aussagekräftiger ist ein GS-Zeichen, das nur durch unabhängige und autorisierte Stellen bescheinigt wird. Ein GS-Zeichen ist in Deutschland nicht verpflichtend. Hersteller unterziehen sich dieser Überprüfung freiwillig.
Was genau sagt das GS-Zeichen aus und wie läuft die Prüfung durch den TÜV Süd ab?
Das Kürzel GS steht für Geprüfte Sicherheit. Die Prüfung richtet sich nach §§ 20 und 22 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG). Bei der GS-Prüfung einer Infrarotheizung wird das Produkt von einer unabhängigen, autorisierten Stelle (hier dem TÜV Süd) auf sämtliche Auswirkungen bezüglich Sicherheit und Gesundheit kontrolliert. Das Produkt muss bei ordnungs- und bestimmungsgemäßer Verwendung den Schutz vor Schäden an Leib und Leben garantieren können. Zuletzt wird die Fertigungsstätte der Infrarotheizung begutachtet. Dazu gehören auch regelmäßige Kontrollen bei der Fertigung des zertifizierten Produktes. Bei der Qualitätssicherung wird zum einen überprüft, ob das Muster der Infrarotheizung nach wie vor mit dem ursprünglich getesteten Baumuster übereinstimmt und ob die Serienfertigung gelingt.
Jegliche Veränderung vom Muster der zertifizierten Infrarotheizung würde unmittelbar zu Ungültigkeit des GS-Zeichens führen.
Deswegen stellt das GS-Zeichen während seines gesamten Gültigkeitsdauer eine Sicherheit für den Kunden dar und bescheinigt einen ausreichenden Schutz des Produktes vor Schäden an Leib und Leben.